Das Bürger:innenbegehren für den Radentscheid Weimar möchte bewirken, dass die Stadt Weimar sieben von uns erarbeitete verkehrspolitische Ziele umsetzt. Damit ihr einen Überblick bekommt, worum es uns dabei geht, hier eine Darstellung unserer Forderungen inklusive der originalen Wortlaute aus dem offiziellen Antrag.
1| Durchgängig befahrbares Radwegenetz
Weimar braucht ein sicheres, engmaschiges und möglichst umwegefreies Netz für den Alltagsradverkehr, das die Bedürfnisse von Jung und Alt sowie potentielle Konfliktpunkte zwischen allen Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt und die wichtigsten Orte des öffentlichen Lebens sowie die Ort- und Stadtteile miteinander verbindet. Das Radverkehrskonzept Weimar 2030 ist eine gute Grundlage – darauf muss weiter aufgebaut werden!
1. Durchgängig befahrbares Radwegenetz
Das Zielnetz für den Alltagsradverkehr berücksichtigt die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Radfahrenden aller Altersgruppen, hebt potenzielle Konfliktpunkte zwischen Rad-, Autofahrenden und zu Fuß Gehenden auf, steigert die Attraktivität des Radverkehrs und wird im Hinblick auf künftige Bedarfe weiterentwickelt. Ein durchgängiges Radwegenetz verbindet alle wichtigen Orte des öffentlichen Lebens in den Orts- und Stadtteilen. Hierbei ist mindestens auf dem Radhaupt- und -nebennetz, das im Radverkehrskonzept Weimar 2030 (RVK) definiert wird, eine möglichst umwegefreie Routenführung mit gut befahrbarem Belag umzusetzen.
Jährlich werden dafür mind. 5 km Radverkehrsanlagen geschaffen oder bestehende nach den nachfolgend genannten Anforderungen optimiert. Innerhalb eines Jahres sind alle Unfallhäufungsstellen und Strecken bzw. Knotenpunkte mit mindestens einem ordnungsdienstlich erfassten Unfall mit Personenschaden und Beteiligung von Rad- oder Fußverkehr durch die Stadt hinsichtlich infrastruktureller Defizite zu prüfen. Die Priorisierung des Umbaus erfolgt nach Unfallhäufigkeit
2| Sichere Radwege
Die Wege für Radfahrende müssen sicherer und sichtbarer, die Akzeptanz und Aufmerksamkeit zwischen Rad- und Kfz-Verkehr erhöht werden – zum Beispiel durch Maßnahmen wie Fahrradstraßen, Radfahrstreifen, baulich getrennte Radwege, Shared Spaces, Trennstreifen zum ruhenden Verkehr, Höchstgeschwindigkeiten, geöffnete Einbahnstraßen oder aufmerksamkeitschaffende Markierungen.
2. Sichere Radwege Alle im RVK ausgewiesenen Radrouten sollen entweder als baulich getrennte Radwege, als Wege, die vorrangig dem Rad- und Fußverkehr gewidmet sind, oder als Begegnungszonen (Shared Spaces) geführt werden. Zum ruhenden Verkehr müssen Sicherheitstrennstreifen markiert werden. Lässt die Fahrbahnbreite diese Maßnahme nicht zu, sollen hier Kfz-Stellplätze entfallen. Die Radhaupt- und -nebenrouten sind so zu gestalten, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von allen Verkehrsteilnehmenden nicht überschritten wird. Auf Routen mit hohem Verkehrsaufkommen, die nicht im RVK ausgewiesen sind, sollen Markierungen o. ä. die Aufmerksamkeit und Akzeptanz der gemeinsamen Fahrbahnnutzung durch den Rad- und Kfz-Verkehr erhöhen.
3| Radverkehrsfreundliche Knotenpunkte
Kreuzungen und Einmündungen haben für Rad- und Fußverkehr besonderes Gefahrenpotential. Sie müssen übersichtlich gestaltet werden und komfortabel nutzbar sein – zum Beispiel durch farbliche Markierungen an Kreuzungen, mehr Sichtbarkeit von Radfahrenden an Knotenpunkten und indem Fuß- und Radverkehrsteilnehmenden sicheres, barrierefreies und direktes Queren und Abbiegen ermöglicht wird.
3. Radverkehrsfreundliche Knotenpunkte Kreuzungen und Einmündungen sind für alle Verkehrsteilnehmenden übersichtlich zu gestalten. Kreuzungen im Radhauptnetz des RVK werden innerhalb eines Jahres auf die sichere Führung des Radverkehrs nach folgenden Punkten geprüft. Jährlich werden dann mindestens 5 Knotenpunkte so umgebaut, dass Folgendes erfüllt wird:
An allen Kreuzungen und Einmündungen ist sicheres und barrierefreies Queren zu gewährleisten.
Dem Fuß- und Radverkehr wird das Queren und Abbiegen mit möglichst geringem Zeitverlust ermöglicht.
Radverkehrsführungen sind in unfallträchtigen Kreuzungsbereichen mit eingeschränktem Sichtfeld konsequent farbig zu markieren.
Der Radverkehr wird an signalisierten Knotenpunkten durch geeignete Maßnahmen in das Sichtfeld des Kfz-Verkehrs gerückt.
4| Barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege
Um Rad- und Gehwege sicher nutzen zu können, müssen sie gut gestaltet und instandgehalten werden. Das beinhaltet Bordsteinabsenkungen wo nötig, griffiges Fahrbahnmaterial, Hindernisfreiheit und die ganzjährige Gewährleistung der Befahrbarkeit des Netzes, auch im Winter oder wenn es zu Bauarbeiten kommt.
4. Barriere- und hindernisfreie Rad- und Gehwege An Kreuzungen und Einmündungen sind Bordsteine dort, wo Fahrräder verkehren, auf null abzusenken. Dabei ist für blinde und sehbehinderte Menschen auf eine ertastbare Abgrenzung zum Radverkehr zu achten. An Einmündungen von Nebenstraßen sowie an Ein- und Ausfahrten werden straßenbegleitende Geh- und Radwege niveaugleich weitergeführt.
Die Oberfläche von Radwegen ist durchgängig griffig und weist einen möglichst niedrigen Rollwiderstand auf. Kopfsteinpflaster im Verlauf von Radhauptrouten soll für Fahrräder optimiert werden (z.B. mittels Kleinpflaster). Geh- und Radwege sollen frei von Hindernissen wie haltenden Kfz oder Pollern und Masten sein. Es soll innerhalb eines Jahres ein Konzept für die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht im Radverkehrsnetz erstellt werden, sodass eine ganzjährige Befahrbarkeit des Netzes (auch bei Baustellen) gewährleistet wird.
5| Ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
Radfahren endet nicht nach dem Absteigen. Um Rad, Lastenrad oder Kinderanhänger auch sicher abstellen zu können, braucht es ausreichende, gut zugängliche, stabile, sichere Abstellanlagen – bedarfsgerecht an den Orten, wo sie besonders gebraucht werden, wie Schulen, Haltestellen, Einkaufs- und Freizeitplätzen.
5. Ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder Abstellanlagen müssen gut zugänglich, fahrend erreichbar und stabil sein sowie das sichere Anschließen von Fahrrädern und Sonderfahrrädern ermöglichen. Sie sollen sich in ausreichender Zahl an allen Orten des öffentlichen Lebens in den Orts- und Stadtteilen befinden. Die Stadt ermittelt alle 3 Jahre im Rahmen der Fortschreibung des RVK Bedarfe für Ort, Anzahl und Art von Radabstellanlagen und nutzt dazu auch öffentliche Online-Meldetools. Die Bedarfsermittlung ist zu veröffentlichen und die Ergebnisse sind bis zur nächsten Fortschreibung umzusetzen.
6| Umsetzungsmanagement
Nachhaltige Mobilität macht Weimar zu einer Stadt der Zukunft. Damit die Weimarer Radinfrastruktur in dieser Zukunft ankommt, sollen zeitnah Pläne zur Realisierung der genannten Forderungen erarbeitet und umgesetzt werden. Das beinhaltet kontinuierliches Monitoring, eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmen und und ihrer Auswirkungen auf den Verkehr, Einbezug der Weimarer:innen bei der Meldung von Mängeln an Rad- und Gehwegen, sowie eine konstante Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts – öffentlich und transparent.
6. Umsetzungsmanagement Innerhalb eines Jahres sind die grundlegenden Pläne für die Realisierung der vorstehenden Forderungen unter Einbezug des bestehenden RVK und des Abschlussberichts des Weimarer Konzeptes zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung (WENaMO) zu erarbeiten, die dann priorisiert und zügig umgesetzt werden. Die Stadt Weimar betreibt ein kontinuierliches Monitoring und eine regelmäßige Evaluation der Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen auf das Verkehrsgeschehen. Ein schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand der Ziele und städtische Akquise von Radverkehrs-Fördermitteln wird jährlich veröffentlicht und transparent in Bürgerforen und im Stadtrat diskutiert. Die Stadt Weimar konsultiert dazu auch regelmäßig die AG Radverkehr. Das RVK wird spätestens alle 3 Jahre fortgeschrieben.
Die Stadt Weimar benutzt ein kartenbasiertes Online-Meldetool für Mängel an Geh- und Radwegen und veröffentlicht darüber deren Bearbeitungsfortschritt und Ergebnisse. Erste Bearbeitungsergebnisse sind innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung zu veröffentlichen. Die Stadt Weimar wirbt für das Radfahren und die gegenseitige Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden.
7| Flächengerechtigkeit
Der öffentliche Raum in Weimar soll effizient und fair verteilt werden. Besonders flächeneffizient sind Bus, Rad- und Fußverkehr – ihnen soll entsprechend im Falle möglicher Flächenumwidmungen mehr Platz eingeräumt werden.
7. Flächengerechtigkeit Die vorhandene Fläche für Kfz, Busse, Rad- und Fußverkehr soll effizient verteilt werden. Die für unsere Forderungen nötigen Umwidmungen von Flächen sollen zu Lasten der Flächen des (ruhenden) Kfz-Verkehrs, jedoch nicht auf Kosten der Flächen des Fuß- und Busverkehrs sowie des Stadtgrüns umgesetzt werden.
Noch Fragen?
Eine ausführliche Erklärung unserer Forderungen steht zum Download bereit.
Hier findest du unsere offizielle Unterschriftenliste, mit der wir Ende 2021 die rund 6.000 Unterschriften gesammelt haben: Unterschriftenliste.